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INFORMATION > Ortsamt West

Zuständig für 85.000 Menschen

Der örtliche Zuständigkeitsbereich der einzelnen Beiräte und Ortsämter richtet sich nach der stadtbremischen Verwaltungsbezirkseinteilung, die durch Ortsgesetz geregelt ist. Der Bereich des Ortsamtes West umfaßt die Stadtteile Findorff, Walle und Gröpelingen. Es befaßt sich damit als einziges mit der Organisation der Arbeit von drei Stadtteilbeiräten und ist zuständig für einen Einzugsbereich von rund 85.000 Menschen.

Die Ortsämter haben die Aufgabe, die bei Ihnen wirkenden Beiräte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen und ihre Beschlüsse bei den stadtbremischen Behörden und anderen zuständigen Stellen zu vertreten sowie die Ihnen gemäß Ortsgesetz übertragenen Aufgaben wahrzunehmen. Hier wird mit den jeweiligen zuständigen Behörden und Institutionen verhandelt, der Kontakt zu den Abgeordneten gesucht, Verbindung zu den Medien gehalten und zu Beirat und Bevölkerung rückgekoppelt. So ist das Ortsamt geschäftsführend für den Beirat tätig; gleichzeitig fungiert es als Scharnier zu Behörden und Bevölkerung. Es agiert als Vermittler und ausgleichendes Element innerhalb der zahlreichen Interessenskonflikte, die es in einem Stadteil gibt.

Die Ortsämter sind verpflichtet, den gegenseitigen Kontakt zwischen den Einwohnern, Beiräten und stadtbremischen Behörden zu fördern.
Die Ortsämter sind gehalten, bei allen Angelegenheiten, die von öffentlichem Interesse sind und ihren örtlichen Zuständigkeitsbereich betreffen, tätig zu werden. Wünschen, Hinweisen und Beschwerden aus der Bevölkerung ist nachzugehen. Bei der Einleitung der erforderlichen Schritte haben die Ortsämter die Beschlüsse der Beiräte und ihrer Ausschüsse zu vertreten.