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Stadtplanungsangelegenheiten

Einzelhandel und Gewerbe des Stadteiles Walle sind vor einigen Jahren Gegenstand einer grundlegenden Untersuchung hinsichtlich seiner Qualität, seiner Leistungsstärke und seines Stabilisierungs- bzw. Ergänzungsbedarfs gewesen. Hier wurde deutlich, das dem Stadtteil Walle unbestritten der Rang eines Nebenzentrums zukommt, das sich jedoch nicht auf einen zentralen Kern konzentriert.

Eine der Hauptadern des örtlichen Geschäftslebens befindet sich in der Waller Heerstraße, dessen Bereich des Einzelhandels- und Gewerbestandortes derzeitig einem Nutzungswandel unterliegt und sich auf die Güte des Angebotes und das Erscheinungsbild des Straßenzuges nicht sehr positiv auswirkt. Konkret wird diese Strukturveränderung durch den Rückzug vieler Anbieter aus dem Bereich des soliden Qualitätsstandards deutlich. Als Initialzündung steht dem Erosionsprozeß heute das "Walle Center" im zentralen Bereich der Heerstraße gegenüber.

Stadtteilbeirat Walle und die Stadtplanung betrieben deshalb die förmliche Festlegung eines "Sanierungsgebietes" Waller Heerstraße, das Ortsgesetz wurde am 17. Dezember 2002 durch den Senat der Freien Hansestadt Bremen verkündet.

Ziel der Sanierung ist die Behebung der festgestellten städtbaulichen Mißstände im Sinne von § 136 Abs. 2 Nr. 1 und 2 des Baugesetzbuches. Durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sollen die Lebensbedingungen im Gebiet wesentlich verbessert und seine Funktions- und Entwicklungsfähigkeit gestärkt werden.