Kommunalpolitik nimmt Einfluss

Der Beirat Walle besteht aus  Mitgliedern der gewählten Parteien und kann über alle Angelegenheiten, die im Stadtteil von öffentlichem Interesse sind, beraten. Der Beirat tritt regelmäßig zu Beiratssitzungen und Fachausschusssitzungen zusammen, die öffentlich behandelt und vom Ortsamt West geleitet werden. Die Sitzungstermine werden über die Tagespresse veröffentlicht, für die Beiratssitzungen werden die Gemeinwesenträger (Institutionen, Vereine, Initiativen) darüber hinaus über eine besondere Einladung rechtzeitig informiert.

Beteiligungsrechte des Beirats

Der Beirat ist u.a zu beteiligen bei:

Aufstellung, Änderung und Aufhebung des Flächennutzungsplans, von Bebauungsplänen und Veränderungssperren Festlegung von Sanierungs- und Untersuchungsgebieten.

  • Erteilung von Baugenehmigungen
  • Planung, Einrichtung, Übernahme, wesentliche Änderung, Aufhebung sowie Nutzungsänderung öfftl. Einrichtungen
  • Vermietung, Ankauf, Verkauf, wesentliche Umnutzung und Zwischennutzung von öffentlichen Flächen und Gebäuden
  • Sozial-, kultur-, bildungs-, gesundheits- und umweltpolitische Maßnahmen
  • Anträge an die Stiftung Wohnliche Stadt
  • Maßnahmen zur Grundstücksentsorgung und –entwässerung
  • Vergabe von öffentlichen stadtteilbezogenen Zuwendungen
  • Änderungen der stadtbremischen Verwaltungsbezirke
  • Angelegenheiten der Schul- und KITA-Entwicklung im Stadtteil
  • Aufstellung von Mobilfunkanlagenauf öffentlichen Gebäuden oder Flächen im Stadtteil.
Entscheidungsrechte des Beirats

Der Beirat entscheidet u.a. über:

  • Verwendung der Globalmittel für orts- und stadtteilbezogene Maßnahmen
  • Standorte zur Aufstellung von Kunstwerken im öffentlichen Raum
  • Verkehrslenkende, beschränkende und beruhigende Maßnahmen, soweit diese  stadtteilbezogen sind
  • die Organisation und Durchführung eigner stadtteilorientierter sozial-, kultur- und umweltpolitischer Projekte
  • Abschluss und Pflege stadtteilorientierter Patenschaften
  • Ausbau, Umbau, wesentliche Um- und Zwischennutzung von öffentlichen Wegen, Plätzen, Grün- und Parkanlagen, soweit diese stadtteilbezogen sind.
  • Benennung von Straßen und öffentlichen Gebäuden mit Stadteilbezug
  • Schwerpunktsetzung von besonderen Reinigungsaktionen im Stadtteil
  • Standort von Wertstoffsammelplätzen auf öffentlichen Flächen

sowie im Einvernehmen mit den zuständigen Stellen über:

  • Planung für Mittel der Kinder- und Jugendförderung
  • Planungen für Einrichtung, Fortbestand, Unterhaltung und Sanierung von öffentlichen Kinderspielplätzen
  • Planungen für den Mitteleinsatz zur Unterhaltung von stadtteilbezogenen Grün- und Parkanlagen einschließlich der darin befindlichen Wege und Plätze, mit Ausnahme von Maßnahmen zur Verkehrssicherung
  • Öffentliche Nutzung von Freiflächen der Kinder- Jugend- und Bildungseinrichtungen im Stadtteil außerhalb der Betriebszeiten im Einverständnis mit dem Einrichtungsträger
  • Verwendung von stadtteilbezogenen Mitteln der Ressorts (Stadtteilbudgets)
Bürgerantrag

BürgerInnen können in beiratsbezogenen Angelegenheiten Anträge an den Beirat stellen. Diese sind binnen sechs Wochen vom Beirat zu beraten. Das Beratungsergebnis ist danach dem/r BürgerIn unverzüglich schriftlich vom Ortsamt mitzuteilen.

Direktwahl der Beiratsmitglieder

Die Beiratsmitglieder werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer der Wahlperiode der Bremischen Bürgerschaft gewählt. Für das Wahlverfahren gelten die Bestimmungen des Bremischen Wahlgesetzes in der jeweils geltenden Fassung.

Wahlberechtigt zum Beirat sind alle Deutschen im Sinne des Art.116 Abs.1 des Grundgesetzes, die im jeweiligen Beiratsbereich zur Bürgerschaft wahlberechtigt sind.

Wahlberechtigt sind unter den übrigen Wahlrechtsvoraussetzungen des Absatzes 1 auch alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft (UnionsbürgerInnen).